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Diese zehn Argumente für Ihre zukunftssichere
Beschäftigung bei manus
werden Sie sicher überzeugen.
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) basiert auf gesetzlichen
Bestimmungen. Sie wird durch das "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"
geregelt. Ein Unternehmen für Zeitarbeit muss eine Erlaubnis
von dem zuständigen Landesarbeitsamt haben, um Arbeitnehmerüberlassung
betreiben zu dürfen. Diese Erlaubnis kann bei Verstößen
entzogen werden. Das Unternehmen wird in regelmäßigen Abständen
geprüft und muss sich dadurch immer wieder neu qualifizieren
und als gesetzestreu beweisen.
Der gesetzlichen Forderung, einen Tarifvertrag abzuschließen, ist manus seit 2003 nachgekommen:
Tarifvertrag mit der IG BCE
Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten
auch für unsere Branche, wie beispielsweise Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz,
Schwerbehinderten- und Mutterschutz.
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