Diese zehn Argumente für Ihre zukunftssichere Beschäftigung bei manus werden Sie sicher überzeugen.

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) basiert auf gesetzlichen Bestimmungen.
Sie wird durch das "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" geregelt. Ein Unternehmen für Zeitarbeit muss eine Erlaubnis von dem zuständigen Landesarbeitsamt haben, um Arbeitnehmerüberlassung betreiben zu dürfen. Diese Erlaubnis kann bei Verstößen entzogen werden. Das Unternehmen wird in regelmäßigen Abständen geprüft und muss sich dadurch immer wieder neu qualifizieren und als gesetzestreu beweisen.

Der gesetzlichen Forderung, einen Tarifvertrag abzuschließen, ist manus seit 2003 nachgekommen:
Tarifvertrag mit der IG BCE

Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten auch für unsere Branche, wie beispielsweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz.


Zehn Argumente als PDF
Acrobat Reader